DÖRTE KRÜGER Steuerberaterin
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Einkommensteuer für Verstorbene

Mancher Erbe wird damit konfrontiert, dass der Verstorbene seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt hat oder steuerrelevante Einkünfte nicht erklärt wurden.

 

Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Für Erben ist es daher wichtig zu wissen, dass sie auch Einkommensteuererklärungen für den Verstorbenen abzugeben haben für den Fall, dass dieses es selbst nicht mehr in die Wege leiten konnte. 

 

Ich unterstütze Sie gern bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Verstorbene.

 

Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihre Pflichten zu prüfen.

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© Steuerberaterin Dörte Krüger

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