Grundsätzlich rechne ich meine Leistungen im Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung (StbVV) ab. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit, dem wirtschaftlichen Wert und dem individuellen Aufwand.
Jede steuerliche Situation ist einzigartig. Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihrer persönlichen oder betrieblichen Situation passt.
Jetzt unverbindlich anfragen: Kontaktformular
Beratung pro Stunde
Sonderleistungen
Onboarding-Pauschale
Diese Pauschale fällt einmalig bei Mandatsaufnahme an (nicht bei einmaligen Beratungen)
Einkommensteuererklärung
Kleinere Einzelveranlagungen (z.B. Arbeitnehmer oder Rentner mit
geringem Einkommen) beginnen in der Regel ab brutto EUR 400,00.
Alternativlösung: Eine gute und kostengünstigere Alternative zum Steuerberater, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, ist z.B. bei Arbeitnehmerveranlagungen, die Möglichkeit der Bearbeitung
durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Sie sind in der Regel wesentlich günstiger als Steuerberater, da die Lohnsteuerhilfevereine nicht nach der Steuerberatervergütungsverordnung abrechnen.
Rechtlicher Hinweis
Alle Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird vor Beginn der Tätigkeit transparent vereinbart.
Sie möchten wissen, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen? Gern bespreche ich Ihre Situation im Rahmen eines kurzen Erstgesprächs und erstelle ein individuelles Angebot.
|
|
|