DÖRTE KRÜGER Steuerberaterin
DÖRTE  KRÜGER  Steuerberaterin 

Einkommensteuer für Angestellte, Rentner oder Selbständige

Wann besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?

 

Auch für Angestellte und Rentner kann unter bestimmten Umständen die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestehen. Dies ist der Fall, wenn:

  • Steuerklassenwahl: Sie und Ihr Ehepartner verschiedene Steuerklassen gewählt haben (z.B. III/V oder IV/IV mit Faktor), was häufig zu einer Nachzahlung führt. In diesem Fall müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, um die korrekte Steuerberechnung sicherzustellen.
  • Höhe der Rente: Wenn Ihre Rente den steuerfreien Grundfreibetrag überschreitet oder wenn Sie zusätzlich andere Einkünfte erzielen, z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer Nebentätigkeit, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Nebeneinkünfte: Sollten Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen oder aus Kapitalvermögen haben, die bestimmte Freigrenzen überschreiten, müssen Sie ebenfalls eine Steuererklärung einreichen.
  • Lohnersatzleistungen: Wenn Sie während des Jahres Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld erhalten haben, sind Sie ebenfalls verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

In diesen Fällen hilft eine Steuererklärung nicht nur dabei, die Steuerpflicht zu erfüllen, sondern auch sicherzustellen, dass Sie keine Nachzahlungen oder Strafen riskieren. 

 

 

Warum sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung aber auch lohnen kann?

 

Viele Angestellte und Rentner wissen nicht, dass es sich oft lohnt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – auch wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Selbst wenn Sie als Arbeitnehmer oder Rentner keine zusätzlichen Einkünfte haben, können Sie durch die Steuererklärung oft von Steuererstattungen profitieren.

 

Mögliche Vorteile für Angestellte und Rentner:

  • Werbungskosten: Viele Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder auch Weiterbildungen können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Sonderausgaben: Ausgaben für Versicherungen, Spenden oder Kirchensteuer sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Krankheitsbehandlungen, Pflege oder andere außergewöhnliche Aufwendungen können zu einer Steuerersparnis führen.
  • Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Altersvorsorge oder Rentenversicherungen können die Steuerlast mindern.

Selbst wenn keine zusätzlichen Einkünfte oder Änderungen in Ihrer Lebenssituation vorliegen, kann eine Einkommensteuererklärung dennoch sinnvoll sein. Oft kommen Steuererstattungen zustande, die Sie ohne die Abgabe der Erklärung nicht erhalten würden.

 

Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen und die besten steuerlichen Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden und mögliche Rückerstattungen zu sichern. Kontaktieren Sie mich gerne, um herauszufinden, wie Sie von einer Steuererklärung profitieren können.

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© Steuerberaterin Dörte Krüger

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