Haben Sie aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Kurzarbeit sogenannte Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhalten?
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bei Lohnersatzleistungen
Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Lohnersatzleistungen insgesamt mehr als EUR 410,00 im betreffenden Jahr betragen. Auch wenn diese Zahlungen grundsätzlich steuerfrei sind, wirken sie sich auf Ihren Steuersatz aus. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts.
Was bedeutet der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt besagt, dass diese steuerfreien Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des Einkommensteuersatzes berücksichtigt werden. Da der Einkommensteuersatz progressiv ist, d.h. mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt, führen die steuerfreien Bezüge (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) dazu, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen insgesamt höher wird. Das bedeutet, dass Sie mit einem höheren Steuersatz besteuert werden, obwohl diese Lohnersatzleistungen selbst steuerfrei sind.
Mögliche Folgen für Ihre Steuererklärung
Durch die Berücksichtigung der Lohnersatzleistungen kann es zu einer Nachzahlung kommen. In manchen Fällen kann sich jedoch auch eine höhere Steuererstattung ergeben im Vergleich zu Vorjahren ohne Lohnersatzleistungen. Die genaue Auswirkung auf Ihre Steuerlast hängt von verschiedenen Faktoren ab, daher kann ich Ihnen im Rahmen der Steuererklärung eine voraussichtliche Berechnung des Ergebnisses mitteilen.
Frühzeitige Vorbereitung der Steuererklärung
Ich empfehle, Ihre Steuererklärung möglichst frühzeitig vorzubereiten, idealerweise im ersten Quartal des Folgejahres. So können Sie im Fall einer Nachzahlung bereits wissen, mit welcher Summe zu rechnen ist, und den Zeitpunkt der Zahlung ggf. durch die spätere Abgabe der Steuererklärung beeinflussen.
Lassen Sie sich beraten – Ich unterstütze Sie bei der Steuererklärung!
Falls Sie Lohnersatzleistungen erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Steuererklärung zu erstellen und die steuerlichen Auswirkungen korrekt zu berechnen. Kontaktieren Sie mich gerne, um eine individuelle Beratung zu erhalten und Überraschungen bei Ihrer Steuererklärung zu vermeiden!
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