Vermietung von Ferienwohnungen und Privatwohnungen – Steuerliche Beratung und Unterstützung
Vermieten Sie Ihre Immobilie oder einen Teil Ihres Hauses gelegentlich oder regelmäßig über Plattformen wie AirBnB oder andere Vermietungsagenturen? Oder haben Sie bereits ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, Ihre Einkünfte aus der Vermietung offen zu legen (Kontrollmitteilung)?
Wenn Sie Ihre Immobilie oder Ferienwohnung dauerhaft vermieten, geht das Finanzamt in der Regel davon aus, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. In diesem Fall müssen Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung versteuert werden sobald der Freibetrag von EUR 520,00 jährlich überschritten wird. Steuerpflichtig sind die Einkünfte, die nach Abzug der Werbungskosten (z.B. anteilige Abschreibungen, Mietaufwendungen, Betriebskosten, Reinigungskosten, Schuldzinsen, Reparaturen und weitere Ausgaben) verbleiben.
Was kann steuerlich geltend gemacht werden?
Ich helfe Ihnen gerne, die Einkünfte aus Ihrer Vermietung korrekt zu ermitteln und die anrechenbaren Werbungskosten zu berücksichtigen. Zu den möglichen abziehbaren Kosten gehören:
Diese Ausgaben mindern Ihre Einkünfte aus der Vermietung und somit Ihre Steuerlast.
Umsatzsteuer bei kurzfristigen Vermietungen
Bei kurzfristigen Vermietungen ist zu beachten, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG für Vermietungen von Wohnraum nicht mehr gilt. In diesem Fall wären 7% Umsatzsteuer abzuführen.
Allerdings greift häufig die sogenannte Kleinunternehmerregelung: Sofern Ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 25.000,00 nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich EUR 100.000,00 nicht übersteigen werden, müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen, es sei denn, Sie haben beim Finanzamt auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet.
Lassen Sie sich beraten – ich unterstütze Sie bei allen steuerlichen Fragen rund um die Vermietung
Ich helfe Ihnen dabei, alle steuerlichen Aspekte Ihrer Vermietung korrekt zu berücksichtigen und Ihre Steuererklärung fehlerfrei einzureichen. So können Sie nicht nur Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen, sondern auch mögliche Steuervergünstigungen und -erleichterungen optimal nutzen.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung!
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